(6) Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Der Vorstand beruft durch schriftliche Einladung mit einer Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung die Versammlung ein. Sie ist immer beschlussfähig, wenn hierzu ordnungsgemäß eingeladen wurde. Wenn mindestens drei Mitglieder eine Mitgliederversammlung beantragen, ist der Vorstand zur Einberufung innerhalb von drei Wochen verpflichtet.
(7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
§5 Aufgaben der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung
- wählt den Vorstand,
- wählt den Kassenprüfer oder beschließt, anstelle eines Kassenprüfers einen Steuerberater mit der Prüfung der Buchhaltung zu beauftragen,
- beschließt über Satzungsänderungen und die Höhe des Mitgliedsbeitrages,
- nimmt den Jahresbericht entgegen und entlastet den Vorstand,
- berät den Vorstand in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
(2) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorstandsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter.
§6 Aufgaben des Vorstands
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Vertreter im Sinne des §26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende und in seinem nicht nachzuweisenden Verhinderungsfalle die beiden anderen Vorstandsmitglieder jeweils allein.
(2) Der Vorstand erstellt den Jahresbericht sowie die Jahresabschlussrechnung.
(3) Die Vorstandsmitglieder können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
§7 Auflösung
Für die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der bei der eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an eine steuerbegünstigte Körperschaft in freier Trägerschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die Mitgliederversammlung beschließt über den Empfänger.
Vorgegründet am 5. Dezember 2001 auf dem Dottenfelderhof und eingetragen am 22.April 2002 beim Amtsgericht Dannenberg unter Nr. 1-15VR722